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Köstendorfer Landesstrasse. Fotomontage unter Ausnutzung der zulässigen Höhen

Bebauung von Gewerbegebieten am Beispiel der "Lausenhammergründe"

In Seekirchen gibt es bei Betriebs- und Gewerbegebieten zwei Kategorien:

„Mittel“ bedeutet eine Baumassenzahl (BMZ) bis 3,0 mit punktueller Erhöhung bis 4,5 in begründeten Einzelfällen und Bau- höhen von max. 12 Metern.
Darunter fallen z.B. die große Gewerbefläche in Haging mit dem neuen Bauhof der Fa. Doll, das kleine Betriebsgebiet im Ortsteil Mühlberg (ehemalige Baumschule) und ein kleines Gebiet Kothäusl West direkt anschließend an das Gewerbegebiet Fürnbuch bei Obertrum. Bei diesen Gebieten wurde aus Rücksicht auf die Umgebungsbebauung auf eine höhere Bebauungsdichte verzichtet.

„Hoch“ bedeutet eine Baumassenzahl bis 4,5 mit punktueller Erhöhung bis 6,4 in begründeten Einzelfällen und Bauhöhen von max. 15,5 Metern (Firma Frigologo, Firma Windhager Zaisberg). Diese HOHE Kategorie wurde nun für das Betriebsgebiet Lau- senhammer mehrheitlich beschlossen und es wurde zusätzlich ein Teilgebiet in Gewerbegebiet umgewidmet.

Für uns ist es unverständlich, dass beim Betriebsgebiet „Lausenhammer“ an einer sehr exponierten Stelle direkt neben Wohngebiet der Ortsplaner gegen eine Visualisierung der möglichen Verbauung durch eine Baumaske argumentiert und die Gemeindevertretung falsch informiert hat:

Zitat des Ortsplaners aus dem Protokollauszug der GV-Sitzung vom 18.02.2021

„Diese BMZ gibt es in sämtlichen Gewerbegebieten in Seekirchen und auch dort
gelten dieselben Parameter. Da es in Seekirchen grundsätzlich wenige Gewerbege-
biete gibt, sollte man diese auch bestmöglich ausnutzen. Es gibt keine niedrigeren Höhen bei Betriebs- und Gewerbegebieten, und dies ist meiner Meinung nach durchaus sinnvoll.“

Es entsteht der Eindruck, dass der „unabhängige Ortsplaner“ nicht daran interessiert war, objektiv zu beraten, wie es seine Aufgabe wäre, sondern nur die Widmung wie geplant durchzubringen.

Eigentlich hätte er als bezahlter Fachmann schon bei der Erstellung des REK die Gemeinde dahingehend beraten müssen, dass an dieser Stelle allein schon aus Gründen des Ortsbildschutzes keine hohe Bebauungsdichte samt großer Bauhöhe kommen darf.

Der Bürgermeister hat mit einer Mehrheit der Gemeindevertretung diesen Fehler nun endgültig beschlossen, obwohl er von der LeSe auf die Problematik aufmerksam gemacht wurde.

Obertrumer Landesstrasse

Systemfehler

Die Ursachen liegen unter anderem an einem Systemfehler bei der Raumplanung:

Der Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz ist mit zahlreichen Wünschen konfrontiert, die nicht das Gemeinwohl als oberstes Ziel haben, sondern diesem oft entgegenwirken. Immer wieder wird der Vergleich mit Bayern herangezogen, wo die Zersiedelung viel geringer ist und kompakte Ortschaften von großen Grünlandbereichen umgeben sind. Dort ist die Baubehörde erster Instanz auf Bezirksebene angeordnet. Sicher werden auch dort Fehler gemacht, aber der Unterschied ist klar erkennbar. Ein weiteres Problem ist die wirtschaftliche Abhängigkeit des Ortsplaners von den Aufträgen der Gemeinde. Daraus erklärt sich, dass er häufig die Vorschläge des Bürgermeisters untermauert und dabei versucht, auch fragwürdige Projekte als genehmigungsfähig darzustellen. Dieser Umstand ist dringend zu ändern!