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Ein neues Räumliches Entwicklungskonzept

Wie soll sich Seekirchen in den nächsten 20 Jahren entwickeln? Welches Bevölkerungswachstum ist zu erwarten? Wo und wie viel neues Bauland soll gewidmet werden? Und wie sieht der Verkehr der Zukunft aus?

Diese und andere Fragen der Raumordnung sind von der Gemeinde in einem „Räumlichen Entwicklungskonzept“ (REK) zu klären und verbindlich festzulegen. Seit 2013 wurde in einer Arbeitsgruppe der Gemeinde über ein neues REK diskutiert, das für die nächsten 20 Jahre Geltung haben wird. Eine wichtige Weichenstellung.

Nunmehr liegt ein fertiger Entwurf vor, der von der Gemeindevertretung am 30. März mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und FWS beschlossen wurde. Die Vertreter der anderen Parteien stimmten gegen den Entwurf oder enthielten sich der Stimme. Der Entwurf erweist sich weitgehend als Fortschreibung des bestehenden REK, für einen großen Wurf fehlte offensichtlich der politische Mut. Die ungelösten Probleme (z.B. Verkehr) bleiben unangetastet.

Bevölkerungsentwicklung und Baulandbilanz

Ausgehend von einem prognostizierten Bevölkerungswachstum von 6% in einem 20-jährigen Zeitraum wird mit einem Anstieg um ca. 600 Hauptwohnsitze oder insgesamt auf rund 11.000 Einwohner gerechnet. Unter Berücksichtigung überörtlicher Planungsvorhaben erhöht sich diese Zahl auf insgesamt 12.000 Einwohner bis zum Jahr 2037. Das vorhandene Bauland sowie die geplanten Neuwidmungen übersteigen den dafür erforderlichen Bedarf an Bauland. Dieses Faktum macht deutlich, dass keine Notwendigkeit für die Umwidmung von Grünland in Bauland an entlegenen Standorten besteht.

Siedlungsschwerpunkt und Zersiedelung

Der Grundsatz einer kompakten Siedlungsentwicklung in zentralen Lagen wird im Entwurf leider nicht konsequent eingehalten. Statt Zersiedlungen zu vermeiden oder einzuschränken, sieht der Entwurf den Ausbau von peripheren Lagen vor (z.B. Bruderstatt oder Randzonen von Kraiham). Strikt abzulehnen ist auch eine weitere Verbauung und damit Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen entlang der Fischach. Wie erwähnt, sind ohnehin ausreichende Baulandreserven vorhanden. Bei diesen Umwidmungen geht es um Einzelinteressen von Grundeigentümern, sie widersprechen allerdings den gesetzlichen Grundsätzen der Raumplanung.

Verkehrsplanung

Seekirchen braucht ein vorausschauendes Verkehrskonzept für den gesamten Ort. Das letzte Konzept war der Mobilitätsvertrag aus 2003, der inzwischen überholt ist und außerdem den sensiblen Bereich des Ortszentrums ausklammerte. Seither gab es zwar verschiedene Studien, unter anderem enthält das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ("ISEK") diverse Anregungen, es fehlt aber ein konkreter Maßnahmenplan. Absichtserklärungen über eine Verkehrsberuhigung im Zentrum, über einen Ausbau der Geh- und Radwege (z.B. entlang Bahn und Fischach) bringen nichts, wenn sie nicht in konkreten Planungen ihren Niederschlag finden. Darin liegt ein wesentlicher Mangel des Entwurfs.

Parkplätze

Was man im Entwurf vergeblich sucht, sind öffentliche Parkplätze. Ohne Parkplätze oder Tiefgaragen am Rande des Ortszentrums wird man jedoch keine Verkehrsberuhigung im Ortszentrum erreichen. Dazu muss man wissen, dass sich die derzeit genützten Parkplätze in der Bahnhofstraße (Faberhausparkplatz) und in der Postgasse auf privatem Bauland befinden; die jeweiligen Pachtverträge mit der Gemeinde können jederzeit gekündigt und die Gründe verbaut werden. Auch der kleine Parkplatz in der Moosstraße liegt auf Privatgrund. Mit gutem Verhandlungsgeschick könnte man die eine oder andere Fläche ankaufen, eventuell auch eine Tiefgarage bauen, – und würde damit ein drängendes Problem lösen.

Raumordnungsverträge

Positiv anzumerken ist, dass Umwidmungen in Bauland in Zukunft nur mehr möglich sein werden, wenn sich die Grundeigentümer im Rahmen eines Raumordnungsvertrages verpflichten, die Grundstücke auch tatsächlich zu verbauen oder zum Zweck der Verbauung zu veräußern, und zwar zu günstigen/angemessenen Preisen. Dieser von allen politischen Parteien beschlossene Grundsatz wurde konsequent umgesetzt (eine entsprechende Bereitschaft der Fa. Doll betreffend die Umwidmung ihrer Bauhofgründe an der Salzburgerstraße steht allerdings zu Redaktionsschluss noch aus).

Genehmigung durch Aufsichtsbehörde

Die hier kritisierten Punkte wurden auch von der Landesregierung im Rahmen einer Vorbegutachtung des REK bemängelt. Aus nicht verständlichen Gründen hat die Gemeinde die Einwände der Landesregierung weitgehend ignoriert und riskiert damit, dass das neue REK von der Landesregierung als Aufsichtsbehörde nicht genehmigt wird. Es bahnt sich dadurch ein Konflikt an, den man durch Gespräche und Einsicht vermeiden könnte.