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Ein Platz der Begegnung

Sanierung des Hofwirtgebäudes würde 2,5 Millionen verschlingen.
Gestaltung eines neuen Platzes anstelle des Gebäudes und Beteiligung der Bürger.

Begegnungszone ohne Begegnung

Die Arbeiten für die „Begegnungszone“ im Ortszentrum sind abgeschlossen. Es ist daher Zeit zu fragen: Was hat sich geändert? Im Wesentlichen wurden Gehsteige und Fahrbahnflächen erneuert. Da man aufgrund falscher Einschätzung die Kosten zu niedrig angesetzt hatte, wurde in der Ausführung (färbiger Asphalt, Pflasterungen...) gespart, sodass auch die Ortsbildverschönerung nur bescheiden ausfiel. Trotzdem betragen die Gesamtkosten EUR 835.000,-.

Die notwendige Barrierefreiheit wurde nur in Teilbereichen umgesetzt. Die neuen Gehsteigkanten sind zwar abgeschrägt, aber aus unerfindlichen Gründen so hoch ausgeführt, dass sie für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, mit Rollstühlen oder Rollatoren und selbst für Kinderwägen nicht oder nur mühsam überwindbar sind.

Wird sich in der Zone die Aufenthaltsqualität der Fußgänger verbessern? Kann hier „BEGEGNUNG“ stattfinden?

Schon jetzt steht fest, dass sich am Verkehrsfluss nichts ändert, da die Begegnungszone ohne begleitendes Verkehrskonzept errichtet wurde. Die Fahrbahn wird ausschließlich von Kraftfahrzeugen genutzt, während sich die Fußgänger wie bisher auf den durch Poller abgeschirmten Gehsteigen bewegen.

Leider wurde die Idee einer gemeinsamen gleichberechtigten Nutzung der gesamten Fläche nicht verwirklicht. Dazu kommt, dass sich der Verkehr wie bisher durch das Nadelöhr an der Kante des Hofwirtgebäudes schlängeln muss und damit eine wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Begegnungszone fehlt, nämlich gute Sichtverhältnisse sowohl für Fußgänger und Kraftfahrzeuge und ausreichend Platz, um ausweichen zu können. Mit anderen Worten: Ein Gebäude steht im Weg.

Schaffung eines Platzes der Begegnung

Bei Abwägung aller Gesichtspunkte bietet sich eine Lösung an, die eine Begegnungszone im eigentlichen Sinn ermöglicht und gleichzeitig eine Belebung des Zentrums mit sich bringt: die Fläche, auf der das Hofwirtgebäude steht, für einen „Platz der Begegnung“ zu verwenden und hier ein Kernstück der Begegnungszone zu gestalten.

Neben vielen positiven Reaktionen auf diese Idee (auch von unerwarteter Seite) gibt es natürlich auch Bedenken gegen den Abriss des Hofwirtgebäudes, die mit dem Alter des Gebäudes, seiner Tradition und Funktion für das Ortsbild begründet werden. Die Frage aber ist, ob der Vorteil für die Ortsbelebung und die Verbesserung der Verkehrssituation nicht höher zu bewerten sind.

Das Hofwirtgebäude weist keine besondere Charakteristik auf und steht daher nicht unter Schutz (z.B. Denkmalschutz). Jüngste Gutachten haben bestätigt, dass das Gebäude desolat ist. Die Holzträger im Erdgeschoß sind nicht ausreichend tragfähig, wegen Gefahr in Verzug sind die Räume derzeit nicht nutzbar, Elektroinstallationen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen, Lüftungsanlagen sind unbrauchbar, es fehlt ein zeitgemäßer Brandschutz, das Dach entspricht nicht der Schneelastnorm – um nur einige der wesentlichen Mängel zu nennen. Das Gebäude kann nicht genutzt werden, eine Generalsanierung wäre erforderlich. Ein nicht unwesentliches Problem liegt auch im Fehlen der gesetzlich erforderlichen Parkplätze.

Kosten einer Sanierung des Hofwirtgebäudes

Der finanzielle Aufwand für eine Sanierung des Gebäudes und die Herstellung eines gesetzlich gebotenen zeitgemäßen Standards sind enorm und wirtschaftlich nicht vertretbar. Nach einer ersten seriösen Schätzung würde er sich auf €_2,1 Millionen Euro belaufen. Dazu kommen Nebenkosten wie Planung, Kosten für Barrierefreiheit etc., sodass realistischerweise mit einem Aufwand in der Größenordnung von €_2,5 Millionen zu rechnen ist. Da dafür keine finanziellen Reserven vorhanden sind, müssten diese Kosten ausschließlich durch neue Schulden finanziert werden (zur Erinnerung: Für das verunglückte Projekt „Riedlwald" zahlt die Gemeinde nach wie vor jährlich € 100.000,-!).



Die LeSe hält diese Ausgabe von Steuermitteln für unvertretbar, zumal sich die Schuldensituation der Gemeinde in den nächsten Jahren zunehmend verschlechtern wird. Die Gemeinde wird Geld dringend benötigen für Kindergärten, Schulen, Familienförderung, Kanal- und Straßensanierung, Hochwasserschutz, Krankenhausbeiträge usw.

Kosten für Abtragung und Platzgestaltung

Ein Abriss des Gebäudes würde etwa € 150.000,- kosten. Rechnet man dazu die Kosten für eine attraktive Gestaltung des neuen Raumes mit maximal € 150.000,-, dann hätte man mit Gesamtkosten von € 300.000,- einen attraktiven Platz auf Jahrzehnte geschaffen (und das ohne jährliche Zusatzkosten!).

Ein Platz der Begegnung als Kernstück der Begegnungszone

Durch die Abtragung des Hofwirtgebäudes würde jener Raum entstehen, der für eine Begegnungszone die notwendige Voraussetzung ist. Dieser Raum könnte durch attraktive und einladende Gestaltung zu einem Raum des Verweilens und der Begegnung mitten im Zentrum werden. Sogar eine zukünftige Erweiterung des Platzes bis zum Marktbach könnte in diese Überlegungen einfließen. Im Sinne einer kreativen Gestaltung wäre es wünschenswert, einen Architektenwettbewerb für die Gestaltung des gesamten Ortszentrums einschließlich einer Aufwertung der phantasielosen Begegegnungszone durchzuführen, zu dem neue Experten eingeladen werden.
Öffentliche Parkplätze

An Stelle der Schaffung eines subventionierten Gastronomiebetriebes schlägt die LeSe vor, die eingesparten Mittel für notwendige öffentliche Aufgaben zu verwenden: z.B. die Schaffung von öffentlichen Parkplätzen.

Um die Begegnungszone von parkenden Kraftfahrzeigen freizuhalten, müssen in unmittelbarer Nähe ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Der von der Gemeinde gemietete „Faberhausparkplatz“ in der Bahnhofstraße steht in privatem Eigentum und kann – so wie der Parkplatz in der Postgasse - aufgekündigt werden. Auf Antrag der LeSe wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 10. Dezember 2015 die Frau Bürgermeisterin beauftragt, Verhandlungen über den Ankauf des "Faberhausparkplatzes" zu führen. Auf dieser Fläche oder auch an anderer Stelle können durch kluge Planung sowohl Parkplätze als auch zeitgemäße Räumlichkeiten für Vereine geschaffen werden.

Einbindung der Bürger in Entscheidung

Die kostenmäßigen und verkehrstechnischen Argumente sprechen eine deutliche Sprache, der sich leider die Bürgermeisterin und ihre verbündeten Parteien verschließen. Man hat sich vorzeitig auf eine Sanierung des Gebäudes festgelegt – ohne die Kosten zu kennen – und hält nun daran fest, weil man eine Fehleinschätzung nicht wahrhaben will.

Es geht um eine Entscheidung, die auf Jahrzehnte große Auswirkungen auf die Gestaltung des Ortszentrums, auf das Leben im Zentrum, auf den Verkehr und das Gemeindebudget hat. Wir treten daher dafür ein, dass die Bürger in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Um dies zu erreichen, beabsichtigen wir, eine Bürgerinitiative zu starten, die in einem offiziellen Bürgerbegehren mündet. Sofern 10 % der wahlberechtigten Bürger dieses Begehren unterschreiben, ist darüber zwingend eine Volksabstimmung in der Gemeinde durchzuführen.