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Erste Corona-Impfungen in Seekirchen

Im Seniorenhaus Seekirchen wurden bereits am 5./7. Jänner 2021 die ersten Impfungen durchgeführt. Dazu wurden zuvor von der Leitung des Hauses die erforderlichen Impfdosen für alle Bewohner*innen und alle Mitarbeiter*innen plus ein zusätzliches Kontingent zur Verwendung durch die impfende Ärztin bestellt. Laut Auskunft von Bürgermeister Pieringer ließen sich bis auf vier Personen alle Bewohner*innen und etwa 20% der Mitarbeiter*innen impfen. Offenbar wurde rechtzeitig vor Impfbeginn keine Impfliste in Abstimmung mit den ansässigen Ärzten erstellt, da letztlich „überraschenderweise“ Impfdosen übrig blieben und daher auf kurzem Wege verschiedene Personen zur Impfung eingeladen wurden.

Dieser Personenkreis, der über den Bereich der Bewohner, Mitarbeiter und systemrelevanten Personen hinausgeht, ist unbekannt. Dass eine Einladung zur Impfung nur kurzfristig möglich war, erscheint nicht plausibel, weil die Anzahl der zur Verfügung stehenden Dosen bekannt war und – vorausgesetzt bei Durchführung einer rechtzeitigen Erhebung – auch die Anzahl der verbleibenden Dosen.

Die Vorgehensweise bei den ersten Impfungen entspricht einer schriftlichen Aussendung des Landes Salzburg und ist dadurch rechtens gedeckt – auch wenn bis dahin den Bürger*innen die Abwicklung der zu erwartenden Impfungen so geschildert wurde, dass vorrangig anfällige (vulnerable) Personen zum Zuge kommen sollten, also Menschen in Seniorenwohnheimen und ihre Betreuer, Menschen in einem gefährdeten Alter oder in einem gefährdeten Gesundheitszustand.

Es scheint klar, dass in nicht wenigen Gemeinden diese angekündigte Impfreihenfolge nicht oder zumindest nicht konsequent eingehalten wurde.

Ohne weiteres „Bashing“ mit pauschalen Rundumschlägen bleibt die Frage, wie außer der Reihe geimpfte Personen und besonders Bürgermeister damit umgehen, dass viele vulnerable Bürger*innen ihrer Gemeinden weiterhin mit der akuten Gefahr einer Ansteckung leben müssen und mit Hoffen und Bangen auf eine Impfmöglichkeit warten müssen.