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Alois Federsel

Hochwasserschutz: Zurück an den Start

5 Jahre nach dem Hochwasser 2013 ist noch immer ungewiss, wie der Hochwasserschutz entlang der Fischach gewährleistet werden soll und ob die Projektkosten nach den Richtlinien der Bundeswasserbaubehörde überhaupt förderfähig sind.

Während nach dem verheerenden Hochwasser von 2013 in vielen Gemeinden Österreichs bereits wirksame Schutzmaßnahmen errichtet wurden, gibt es für Seekirchen bisher weder ein Projekt noch eine gesicherte Finanzierung (abgesehen von den beiden Rückhaltebecken Augerbach). Grundsätzlich sind Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Zusammenwirken von Bund, Land und Gemeinde zu erstellen und zu finanzieren.

Was bisher geschah: Im Juni 2014 wurde ein Auftrag zur Projektierung eines umfassenden Hochwasserschutzes an die Fa. dlp vergeben und im Juni 2015 ein neuer Auftrag an die Fa. DonauConsult. Die Projekte bzw. Studien wurden präsentiert, unter anderem in einer Bürgerversammlung im Okt. 2016, und anschließend wieder verworfen (Kosten der Planungsbüros: € 80.000,-).

In einer Besprechung zwischen Gemeinde und Bundeswasserbau im April 2018 kam man nunmehr zur Erkenntnis, dass zunächst die Förderungsfähigkeit des Projektes “Hochwasserschutz” geprüft werden müsse, bevor ein weiteres Ziviltechnikerbüro beauftragt werde. Die Förderung des Hochwasserschutzes durch den Bund ist deshalb essenziell, weil die Gemeinde die Kosten von geschätzten € 20 Mio. alleine nicht aufbringen könnte.

Strittig ist unter den Experten, inwieweit eine flexible Schleuse beim Abfluss des Wallersees mit der Möglichkeit einer Vorabsenkung des Sees zweckmäßig wäre und ob eine Vertiefung der Sole der Fischach überhaupt genehmigungsfähig wäre, da sich dadurch die Gefährdung der Unterlieger erhöht.

In einem Punkt sind sich alle Experten einig: Sie warnen davor, die (wenigen) noch freien Flächen im Seemoos zu verbauen. Durch eine weitere Versiegelung dieses sensiblen Gebietes würde ganz bewusst in Kauf genommen, die Hochwassergefahr weiter zu erhöhen. Zitat aus dem Gutachten von Prof. Habersack: “Aus Sicht des Gutachters ist eine weitere Verbauung der Flächen entlang des Entlastungsgerinnes und generell der roten und gelben Gefahrenzonenbereiche nicht zu empfehlen.“