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Hofwirt: Ein Pachtvertrag mit "Rückvergütung"

Die hohen Sanierungskosten werden für die Gemeinde auf Dauer zum Verlustgeschäft werden. Kein Pächter wird eine angemessene Verzinsung dieser Kosten bezahlen.

In der Gemeindevertretung sollte eine Art von Vorvertrag mit dem Pächter genehmigt werden, mit dem ein monatlicher Pachtzins von € 3.900,- festgelegt wird. Zur Milderung dieses Pachtzinses sollte gleichzeitig beschlossen werden, dass der zukünftige Pächter für die Nutzung des Saales durch die Gemeinde oder durch Vereine eine Förderung in Form eines „Betriebskostenzuschusses“ in Höhe von bis zu € 450,- pro Veranstaltung und Tag erhalten solle. Bei 8 – 10 Veranstaltungen im Monat wäre damit der Pachtzins bereits zur Gänze abgedeckt.

Als die LeSe aufzeigte, dass diese Subventionierung eine grobe Benachteiligung und Wettbewerbsverzerrung gegenüber den oftmals seit Generationen ansässigen Gastwirten darstelle, und sich weigerte, den Vertragsentwurf abzusegnen, wurde dieser Passus zurückgezogen.

Auf Anregung der LeSe sollen nunmehr auch die ansässigen Betriebe in die weiteren Gespräche darüber eingebunden werden.