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Parkplätze und Bodenversiegelung

Die Klimakrise hat die Bedeutung unverbauter Böden für unser Klima deutlich gemacht. Sie können große Mengen an CO2 speichern und Wasser aufnehmen, wodurch sie den Grundwasserspiegel sichern, Vegetation ermöglichen und – speziell in städtischen Bereichen – an heißen Tagen zur Abkühlung beitragen.

Angesichts der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch einzuschränken, hat die Bundesregierung das Ziel vorgegeben, diesen bis zum Jahr 2030 auf 2,5 ha pro Tag zu reduzieren. Tatsächlich beträgt der Flächenverbrauch mehr als viermal so viel, nämlich 11,5 ha (!) pro Tag, wofür nicht zuletzt die Umwidmungspolitik der Gemeinden verantwortlich ist.

Umso wichtiger wäre es, dass zumindest die nicht verbauten Teile von Bauflächen möglichst wenig versiegelt werden. In diesem Zusammenhang gewinnt die Vorschreibung von Mindeststellplätzen durch die Gemeinde an Bedeutung. Während das Salzburger Baurecht eine Mindestanzahl von 1,2 Stellplätzen pro Wohnung festgelegt, schreibt die Gemeinde Seekirchen 2 Stellplätze pro Wohneinheit vor. Nach Meinung der LeSe sollte dieser Schlüssel überdacht und an die Lage und Größe der Wohnungen angepasst werden. Für Bauflächen mit guter öffentlicher Verkehrsanbindung und Zentrumsnähe ist ein reduzierter Stellplatzschlüssel gerechtfertigt und im Interesse der Umwelt auch geboten. Bei einem aktuellen Bauvorhaben, das diesen Kriterien entsprach, schlug die LeSe daher vor, den Stellplatzschlüssel auf 1,7 pro Wohneinheit zu reduzieren. Bei insgesamt 36 Wohneinheiten wären dadurch 10 Stellplätze eingespart worden und rund 120 m2 Grünfläche erhalten geblieben, die zur Vergrößerung des Spielplatzes sinnvoll verwendet werden könnte. Darüber hinaus schlug die LeSe vor, die Stellplätze nicht mit Asphalt, sondern mit Rasengittersteinen zu befestigen. Sie sind versickerungsfähig und belastbar zugleich und damit in jedem Fall umweltfreundlicher.

Wie so oft in klimarelevanten Belangen wurde der Vorschlag von der ÖVP/FPÖ-Mehrheit in der Gemeindevertretung abgelehnt.