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Rechtswidrige Verweigerung von Anrainerrechten

Bürgermeisterin und ÖVP/FPÖ verweigern einem Nachbarn widerrechtlich die Parteienstellung in einem Bauverfahren. Das Salzburger Landesverwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof in Wien erteilen nach einem beinahe vier Jahre dauernden Verfahren der Seekirchner Gemeindeführung nun eine Lektion in Sachen Nachbarrechten.

Den Nachbarn von Bauprojekten die Teilnahme am Bauverfahren zu verweigern, obwohl ihre gesetzlichen Interessen betroffen sind, ist rechtswidrig.

Diese Verweigerung ist auch unklug und nicht zielführend. Anstelle von Transparenz und Einbindung der betroffenen Bürger werden diese von der Information und der Möglichkeit einer Stellungnahme ausgeschlossen, was nicht selten dazu führt, dass Spannungen erzeugt bzw. verstärkt werden.
Es lässt sich vorhersehen, dass abgewiesene Nachbarn entweder frustriert resignieren und jede weitere Kooperation verweigern oder den Rechtsweg beschreiten, wodurch das Verfahren verlängert und der Ärger verfestigt wird.

In jüngsten Entscheidungen haben das Salzburger Landesgericht sowie der Verwaltungsgerichtshof in Wien der Bürgermeisterin als Baubehörde eine Lektion in Sachen „Nachbarrechten“ erteilt, die hoffentlich verstanden und in Zukunft praktiziert wird. Es ging um eine Luftwärmepumpe, die innerhalb des Nachbarabstandes errichtet wurde und deren Lärmentwicklung den Nachbarn schlaflose Nächte bereitete. Der Fall wäre wahrscheinlich einfach zu lösen gewesen, wenn die Baubehörde alle Betroffenen an einen Tisch geladen hätte, um im Gespräch eine gemeinsame Lösung zu suchen. Als „Mediator“ könnte die Behörde wesentlich zur Konfliktlösung beitragen. Die Baubehörde ignorierte allerdings die Einwände der Nachbarn und wies deren Eingaben ungeprüft zurück, mit der – wie sich herausstellte – falschen Begründung, es komme ihnen keine Parteistellung zu.

Als das Landesverwaltungsgericht die Entscheidung der Bürgermeisterin wegen Rechtswidrigkeit aufhob, wurde noch immer nicht das Gespräch mit den Nachbarn gesucht. Die Bürgermeisterin beauftragte vielmehr einen Rechtsanwalt, um die Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof zu bekämpfen. Ohne Erfolg und mit Kosten von geschätzten € 5.000 zu Lasten der Steuerzahler.

Wer kein Verständnis für eine bürgernahe Politik hat, der lässt sich offensichtlich auch durch Gerichtsentscheidungen nicht bekehren. Diese überhebliche Haltung der ÖVP (mit Unterstützung der ihr ergebenen FPÖ) hat ihre Ursache in deren jahrzehntelangen Herrschaft in Seekirchen.

Anfang 2019 gibt es Gemeindewahlen und die Chance, eine bürgerfreundliche Partei wie die LeSe zu wählen.