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Reform des Grundverkehrs

Alois Federsel
Alois Federsel Unsere Stadt

Sicherung von landwirtschaftlichen Flächen Baugrund nur für Hauptwohnsitze

Die bisher in jedem Bezirk eingerichtete Grundverkehrskommission hat in erster Linie die Aufgabe sicherzustellen, dass land- und forstwirtschaftliche Grundstücke auch bei einem Verkauf weiterhin der Land- und Forstwirtschaft erhalten bleiben. Spekulationen und widmungswidrigen Nutzungen wie Chalets oder Zweitwohnsitzen sollte damit ein Riegel vorgeschoben werden.

Wer sich dennoch wunderte, warum in besten Grünlagen ganze Siedlungen für Zweitwohnsitze gebaut wurden, wurde in seinen Zweifeln durch einen Bericht des Landesrechnungshofes bestätigt. Der Bericht brachte unter anderem zu Tage, dass die Grundverkehrskommission des Pinzgaus das Gebot der Rechtsstaatlichkeit „weitestgehend missachtet“ habe. So war etwa in zahlreichen Fällen nicht einmal das zentrale Kriterium geprüft worden, ob der Käufer ein Landwirt ist. Ein erschreckendes Zeugnis für eine unabhängige Behörde. Darüber hinaus hatte der Verfassungsgerichtshof die nachträgliche Legalisierung von rund 3.000 Zweitwohnsitzen(!) in Salzburg wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben. Es liegt eigentlich auf der Hand, dass eine nachträgliche Legalisierung von Schwarzbauten eine Ungleichbehandlung gegenüber allen legal errichteten Bauten bedeutet. Angesichts dieser Missstände verwundert es, wenn Landesrat Schwaiger vor nicht allzu langer Zeit noch meinte, das Land Salzburg habe in den vergangenen Jahren bereits seine Hausaufgaben gemacht (Zitat aus Mein Bezirk).

Wenn Skandale etwas Gutes haben, dann das, dass sie Reformdruck erzeugen.

Die Landesregierung hat nunmehr den Entwurf eines neuen Grundverkehrsgesetzes vorgelegt, mit dem eine zentrale Grundverkehrskommission eingerichtet wird. Damit soll regionaler Einflussnahme ein Riegel vorgeschoben werden. Neu ist unter anderem auch, dass beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken vom Käufer neben dem Nachweis, ein Bauer zu sein, zusätzlich ein landwirtschaftliches Nutzungskonzept vorgelegt werden muss. Scheinbetriebe wie der Fall einer Hirschzucht mit feudalem Gutshaus im Grünland, der vor einigen Jahren die Gemeindevertretung in Seekirchen beschäftigte, sollen damit rechtzeitig erkannt werden.

Völlig neu und von zentraler Bedeutung sind die Bestimmungen für den Erwerb von Baugrundstücken (sogenannter „Grauer Grundverkehr“). Wer ein Haus, eine Wohnung oder einen Baugrund kauft, muss innerhalb einer Frist nachweisen, dass dort ein Hauptwohnsitz begründet wird. Die Frist, innerhalb derer ein Hauptwohnsitz gemeldet werden muss, beträgt für ein bebautes Grundstück ein Jahr und bei unbebautem Bauland sieben Jahre.

Damit diese Regeln nicht totes Recht bleiben, sind wirkungsvolle Sanktionsmaßnahmen festgelegt. Falls innerhalb der Fristen kein Hauptwohnsitz errichtet wurde, soll – nach Verstreichen einer Nachfrist – eine Versteigerung des Grundstückes erfolgen. Versteigerung bedeutet nicht Enteignung. Der Verkäufer erhält den Versteigerungserlös bis zum Verkehrswert abzüglich eines Abschlags von 10%. Der Mehrerlös geht an das Land.

Mit dem neuen Grundverkehrsgesetz und der Raumordnungsnovelle hat Salzburg eine richtungsweisende Maßnahme gegen Grundstücksspekulation, für mehr Transparenz und für eine zweckentsprechende Nutzung von Grund und Boden gesetzt. Es ist zu hoffen, dass es sich in der Praxis auch bewährt.

Das Gesetz wird 2023 in Kraft treten.