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Weiterer Lebensmitteldiskonter für Seekirchen?

Walter Gigerl
Walter Gigerl Unsere Stadt

Auf dem Betriebsgebiet an der Köstendorfer Landesstraße oberhalb des Sportzentrums (Teil der Verlassenschaft Lausenhammer) könnte ein weiterer Lebensmitteldiskonter Platz finden.

Es ist unklar, welches „Missverständnis“ zwischen BGM Schwaiger und der für die Abwicklung der Verlassenschaft beauftragten Rechtsanwältin dazu geführt hat, dass diese Flächen nicht an die Stadtgemeinde Seekirchen verkauft wurden. Das dort ebenfalls zum Verkauf stehende Betriebsgebiet wurde schließlich von privaten Investoren erworben (Bgm. Schwaiger: „Gott sei Dank“). Dort sollen neben einem Erweiterungsbau für die Privatuniversität „Schloss Seeburg“ natürlich auch Betriebe angesiedelt werden.

Zur gleichen Zeit hat sich die Stadtgemeinde Seekirchen darum bemüht, in ein Förderungsprogramm des Landes Salzburg zur Stärkung des Ortskernes aufgenommen zu werden. Das Programm fordert und fördert entsprechende zielgerichtete Maßnahmen zur Erreichung dieses Zweckes.

Ein Konzern ist daran interessiert, dort ein Lebensmittelgroßgeschäft zu errichten. Bei einer Verkaufsfläche von über 300m² bedarf es der Zustimmung der Gemeinde, bei einer Größe über 500m² einer Standortverordnung des Landes Salzburg. Sollte das Lebensmittelgeschäft in entsprechender Größe geplant werden, so haben wir uns zu entscheiden, ob wir relativ weit weg vom Ortskern einen zusätzlichen Lebensmitteldiskonter brauchen oder doch besser Maßnahmen zur Ortskernstärkung setzen wollen. Die LeSe sieht keinen Bedarf an einem zusätzlichen Diskonter und auch BGM Schwaiger muss sich entscheiden, ob in dieser Situation die Ortskernstärkung nicht wichtiger ist.