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Bild: Luca R. Donabauer

"Da fährt die Eisenbahn drüber"

Alois Federsel
Alois Federsel Verkehr

Zur Auflassung der Eisenbahnkreuzung Zipfwirt:

Im August 2019 blieb ein LKW beim Überqueren der Eisenbahnkreuzung (EK) beim Zipfwirt in Richtung Seeburg hängen, wodurch es zu einem Zusammenstoß mit einem Zug kam, der erheblichen Sachschaden verursachte. In der Folge verordnete die BH Salzburg- Umgebung eine Einbahnregelung. Die Seeburgstraße darf seither nur mehr in Richtung Süden (bergabwärts) befahren werden.

Das zuständige Klimaschutzministerium (BMK) nahm den Unfall zum Anlass, die EK einer Prüfung durch einen Sachverständigen zu unterziehen. Dessen Gutachten enthält unter anderem die Empfehlung, die EK aufzulassen und als Ersatzmaßnahme eine Überbrückung an anderer Stelle zu errichten. Eine verbindliche Entscheidung darüber wurde vom BMK noch nicht getroffen, das BMK forderte vielmehr die ÖBB und die Gemeinde Seekirchen auf, bis April 2023 einvernehmlich ein umsetzungsreifes Projekt für die EK festzulegen. Erste Gespräche zwischen ÖBB und Gemeinde wurden bereits aufgenommen.

Zu betonen ist, dass die Entscheidung über die Auflösung einer EK nicht im freien Ermessen des Ministeriums liegt, sondern an gesetzliche Kriterien gebunden ist, die im Eisenbahngesetz festgelegt sind. Die Gemeinde ist als Straßenerhalter und Verhandlungspartner der ÖBB gefordert, auf die Einhaltung dieser Voraussetzungen zu achten.

Möglichkeit der Beibehaltung der EK nach Verbesserungen

Es ist keine Frage, dass die Auflassung eines Bahnüberganges die Sicherheit erhöht. Ganz klar: Wo kein Verkehr, da gibt es auch kein Risiko von (Verkehrs-)Unfällen. Wir brauchen allerdings Verkehrswege, weshalb deren Schließung nicht die erste Option sein kann. Im Sinne der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen ist vielmehr primär zu erkunden, ob die Sicherheit der Kreuzung durch sicherheitstechnische Maßnahmen so verbessert werden kann, dass das verbleibende Konfliktpotenzial vertretbar ist. Wenn gelindere Mittel zu einem vertretbaren Ergebnis führen, dann ist es geboten, diese einzusetzen. Zu prüfen wäre etwa, ob eine Verlegung der Anfahrt zur EK in

dem Sinn, dass die Zufahrt zur EK nicht in einem Kurvenbereich erfolgt, sondern frontal, womit die EK und ihre Warnanlagen für Straßenbenützer früher und deutlicher sichtbar sind, die Sicherheit erhöhen würde. (Vielleicht könnten solche Maßnahmen auch das derzeitige „Geläute“ ersetzen, das ohnehin die Sicherheit kaum erhöht, aber ein Ärgernis für die Anrainer ist.)
Zur Klärung, welche Maßnahmen möglich und umsetzbar sind, bedarf es eines fachkundigen und vor allem unabhängigen Sachverständigen.

Zu betonen ist, dass die Entscheidung über die Auflösung einer EK nicht im freien Ermessen des Ministeriums liegt

Kriterien und Maßnahmen im Falle einer Schließung der EK

Nach § 48 Eisenbahngesetz ist die Auflassung einer EK nur zulässig, wenn a) das verbleibende Wegenetz oder Ersatzmaßnahmen den Verkehrserfordernissen entsprechen und b) die allenfalls erforderliche Umgestaltung des Wegenetzes oder die Durchführung von Ersatzmaßnahmen den Verkehrsträgern (Eisenbahnunternehmen und Straßenerhalter) wirtschaftlich zumutbar ist.

Es besteht kein Zweifel, dass die Schließung der EK Zipfwirt beträchtliche Auswirkungen auf das verbleibende Straßennetz hätte. Aufgrund aktueller Verkehrszählungen kam der Verkehrsexperte Dr. Frey zu folgendem Ergebnis:

„Das Verkehrsaufkommen beim Zipfwirtschranken weist auf die Bedeutung als Erschließung der östlichen Siedlungsgebiete von Seekirchen auf beiden Seiten der Bahntrasse hin und sollte deshalb als Querungsoption bestehen bleiben.“ Dr. Frey geht davon aus, dass das verbleibende Straßennetz nicht den (aktuellen und zukünftigen) Verkehrserfordernissen entsprechen würde.

Sollte es dennoch zu einer Schließung kommen, bleibt die Frage, welche Ersatzmaßnahmen erforderlich sind. Von den

ÖBB wurde eine Überbrückung der Bahntrasse vorgeschlagen. Die Kosten der Errichtung wurden mit rund € 9 Mio. geschätzt. Die Brücke würde auf Höhe der Seeburg beginnen, mit den erforderlichen Aufschüttungen bis an den Zipfstadl heranreichen und bis zu 12 m hoch sein.

Spätestens hier wird die Problematik und Dimension einer EK-Schließung evident. Sind Kosten in dieser Höhe im Verhältnis zum Nutzen vertretbar? Sind sie der Gemeinde, die die Hälfte dieser Kosten tragen müsste, wirtschaftlich zumutbar? Was bedeutet ein derartiger Brückenbau am Rande des Wallersees für die Umwelt und das Landschaftsbild?

Aufgabe für die Entscheidungsträger der Gemeinde

Wie schon angesprochen, lassen sich die aufgeworfenen Fragen nur mit Unterstützung durch (von den ÖBB) unabhängige Sachverständige verlässlich beurteilen. Es geht dabei speziell um folgende Fragen

  • Möglichkeit der Verbesserung der bestehenden Anlage
  • Auswirkungen auf das örtliche Verkehrsnetz bei Schließung der EK
  • wirtschaftlich vertretbare Ersatzmaßnahmen (Brücke, Unterführung...)

Nur mit fachkundigem Know-how werden die Verhandlungen mit den ÖBB auf Augenhöhe und zum Besten der Seekirchner Bevölkerung geführt werden können.