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Baurecht: Manche können es sich richten

Der jüngste Fall „Gewerbegebiet Süd“ ist ein Beispiel dafür, wie in Seekirchen Bebauungspläne zustande kommen und auf Wunsch eines Bauwerbers abgeändert werden.

Das Gewerbegebiet erstreckt sich westlich der Obertrumer Landesstraße (Umfahrungsstraße). Der bestehende Bebauungsplan sieht auf Basis des abfallenden Geländes einen einheitlichen Verlauf der Gebäudehöhen zwischen dem neu errichteten Gebäude der Fa. Schober bis zum Betriebsgebäude der Fa. Frigologo vor. Die maximalen Gebäudehöhen betragen rund 12 m und ermöglichen Gebäude mit 3 Geschoßen. Die bisherigen Bauwerber waren an diese Vorgaben gebunden.

Man sollte meinen, dass diese Vorgaben auch für andere Bauwerber Geltung haben. Nicht so in Seekirchen. Eine Firma mit offensichtlich guten Beziehungen verlangte eine Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhen auf 18 m bzw. 5 Geschoße, und legte gleich einen Bebauungsplan mit den gewünschten Änderungen vor. Der Ortsplaner machte daraus einen amtlichen Bebauungsplan und auf Antrag von Bürgermeisterin Monika Schwaiger wurde dieser in der Gemeindevertretung mit den Stimmen der ÖVP/FPÖ-Fraktionen durchgewinkt. Die Mandatare von ÖVP und FPÖ wirken dabei wie stumme Vollzugsgehilfen ohne eigene Meinung. Die Mandatare der Lese haben sich aus mehreren Gründen vehement gegen diese Vorgangsweise ausgesprochen:
Bebauungspläne sind von Gesetzes wegen von der Gemeinde einheitlich für zusammenhängende Gebiete zu erstellen und nicht von (einflussreichen) Bauwerbern für deren Grundstück. Die Gemeinde hat dabei nach den Grundsätzen einer geordneten Verbauung vorzugehen. Dazu gehört auch die Gleichbehandlung aller Grundeigentümer. Ein Anrainer hatte daher zu Recht, allerdings erfolglos, Einspruch gegen die Begünstigung auf dem Nachbargrundstück erhoben. Wenn Bauwerber selbst bestimmen, wie sie ihr Grundstück verbauen, dann laufen die Dinge verkehrt.
^Der Aspekt des Ortsbildschutzes findet dabei so gut wie keine Beachtung. Anstatt eines gleichmäßigen Verlaufs der Gebäu-dehöhen führt der neue Bebauungsplan zu Abstufungen, aus denen ein einzelner Gebäudeblock herausragt.

Dass die Gemeinde dem Ortsbildschutz keine Beachtung schenkt, hat auch der kürzlich beschlossene Bebauungsplan im Bereich Lärchenweg (Waldprechting) gezeigt. Der vorhandene Gebäudebestand weist dort Satteldächer auf. Die LeSe beantragte daher, dass auch der neue Bebauungsplan Satteldächer anstelle von Flachdächern vorsieht. Auch dieser Antrag wurde von FPÖVP diskussionslos abgelehnt.

Die demokratische Kultur in der Gemeindevertretung ist aufgrund der (knappen) Mehrheit von FPÖVP und der kritikfeindlichen Vorsitzführung durch die Bürgermeisterin recht bescheiden. Nichtsdestotrotz und gerade deshalb wird die LeSe weiterhin für eine Politik der Offenheit und Fairness eintreten.