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Leistbares Wohnen: Was kann die Gemeinde dazu beitragen?

Während Verbraucherpreise seit längerem nur gering ansteigen, werden Wohnkosten überdurchschnittlich teurer. Laut einer Studie der AK Salzburg sind im Land Salzburg die Kosten für Eigentum und Miete im Zeitraum 2000 bis 2013 um 40 % gestiegen, die Kosten für Eigentum in der Stadt Salzburg gar um 96 %. Die Frage nach leistbarem Wohnen ist daher zu einem zentralen Thema in der politischen Diskussion geworden, die beinahe jeden Bürger betrifft. Als Ursache für die Verteuerung werden meist hohe Grundstückspreise und teure Austattungsstandards bei neuen Wohnungen genannt. Wenig diskutiert wird dabei die Frage, welche Beiträge die Gemeinde leisten kann, um Wohnen erschwinglich zu machen.

Bodenpolitik

Die Umwidmung von Grünland in Bauland bringt dem Eigentümer einen enormen Gewinn, ohne dass er zu dieser Wertsteigerung selbst etwas beigetragen hat. Um zumindest abzusichern, dass neu gewidmetes Bauland auch tatsächlich für eine Verbauung zur Verfügung steht, und zwar zu moderaten Preisen, hat es die Gemeinde in der Hand, vor Umwidmung mit dem Grundeigentümer einen Baulandsicherungsvertrag abzuschließen. Darin wird die zukünftige Verwendung und Preisgestaltung verbindlich geregelt. Erst dann wird umgewidmet.

Sonderflächen für geförderten Wohnbau

Ein anderes wichtiges Instrument der Raumplanung ist die Festlegung von Flächen für geförderten Wohnbau, vor allem für geförderte Mietwohnungen, die stark nachgefragt sind. Mit einer derartigen Festlegung können der Preisspekulation Grenzen gesetzt werden. Leider hat die Seekirchner ÖVP/FPÖ-Koalition die Wichtigkeit dieser Maßnahme noch nicht erkannt bzw. aus Rücksicht auf die jeweiligen Grundeigentümer nicht gewollt. Anträge der*LeSe auf entsprechende Widmung (z.B. Projekt Bahnhofstraße) wurden mit deren Stimmen abgelehnt.

Kauf von Baulandreserven

Die optimale Sicherstellung von Baugrund ist der Kauf von Baulandreserven durch die Gemeinde selbst, die damit die Kontrolle über die Verwendung der Grundstücke erwirbt. Zu diesem Zweck müsste die Gemeinde vorerst – bis zur Verwertung - finanzielle Mittel aufwenden. Das Geld wäre für diesen Zweck allemal besser eingesetzt als für den Kauf eines Wirtshauses. Leistbares Wohnen ist ein existentielles Bedürfnis und eine öffentliche Aufgabe, während der Kauf und Betrieb von Gasthäusern Privatsache ist.

Verringerung des Stellplatzschlüssels und öffentliche Parkplätze

Eine Senkung der Wohnungspreise würde auch durch eine Reduktion des Stellplatzschlüssels erzielt. Nach derzeit gültiger Verordnung der Gemeinde Seekirchen sind für jede neue Wohneinheit, auch für Kleinstwohnungen, zwingend zwei Stellplätze vorgesehen, im Gegensatz zum Gesetz, das nur 1,2 Stellplätze pro Wohneinheit vorschreibt. Das verteuert die Wohnungen um 20 % und mehr. Eine abgestufte Reduktion des Stellplatzschlüssels in Verbindung mit Mobilitätskonzepten, wie erstmalig auf einem Teil der „Winklhofergründe“ im Zentrum beschlossen, stellt daher einen spürbaren Beitrag zu leistbarem Wohnen dar.

Die Parkplatzproblematik im Ortszentrum von Seekirchen lässt sich nicht durch Privatgaragen lösen. Will man eine weitgehend autofreie Zone im Zentrum erreichen, sind zentrumsnahe, öffentliche Parkplätze nötig. Die derzeit vorhandenen Parkflächen sind nur angemietet und können jederzeit gekündigt werden und damit verloren gehen. Die Gemeinde ist gefordert, rechtzeitig vorzusorgen, dass dauerhafte Parkplätze, eventuell Tiefgaragen, zur Verfügung stehen. Dazu werden natürlich nicht unbeträchtliche finanzielle Mittel erforderlich sein, die jedoch auch in diesem Fall im unmittelbaren Interesse der Bevölkerung besser angelegt sind als durch den Kauf eines Wirtshauses.

Rückwidmung von nicht genutztem Bauland

Schließlich sollten klare Entscheidungen getroffen werden, ungenutztes Bauland nach 10 Jahren in Grünland rückzuwidmen, um Grundspekulationen ein Ende zu bereiten. In so genannten „Nutzungserklärungen“ wurde dies auch mit Grundeigentümern verbindlich vereinbart. Die Gemeinde sollte konsequent sein und den Mut haben, die Umwidmungen auch tatsächlich durchzuführen, damit wertvolles Bauland nicht der unbefristeten Spekulation dient, sondern Wohnzwecken zugeführt wird.