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Nach bestem Wissen und Gewissen?

Kurt Egger
Kurt Egger Umwelt

Die Mitglieder der Gemeindevertretung geloben bei Amtsantritt, ihre Aufgaben „unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen ... und das Wohl der Gemeinde... nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“

Die Erfahrung aus dem politischen Alltag zeigt, dass Entscheidungen, auch wenn sie das Gemeinwohl betreffen, dennoch nach Einzelinteressen und vor allem nach Fraktionszwang getroffen werden. Sachliche Argumente aus den Reihen der Opposition scheinen kaum einen Einfluss auf die Mehrheitsentscheidung zu haben.

 Ein aktuelles Beispiel veranschaulicht diese Methode:

Bebauung der „Lausenhammergründe“

An der Kreuzung der Umfahrungsstraße (Obertrumer-/ Köstendorfer-Stra- ße) soll ein Betriebsobjekt (Landmaschinen-Werkstätte und Warenstandort) errichtet werden. Als maximale Bebauungshöhe werden 15,5m(!) festgelegt, was nicht nur die Anrainer mit Sorge erfüllt. Auch ich kann mir schwer vorstellen, wie sich ein Bauwerk, das in Teilbereichen 15,5m hoch sein wird, auf den angrenzenden Siedlungsraum Irlach auswirkt. Hinzu kommt, dass dieses Bauwerk in exponierter Hanglage steht und sicherlich eine „mächtige Wirkung“ entfalten wird.

Zudem wurde einer Teilumwidmung von Betriebsgebiet in Gewerbegebiet zugestimmt, was zu weniger strengen Auflagen z. B. hinsichtlich des Betriebslärms führt.

Die Anrainer haben genau diese Sorgen durch Schreiben und persönliche Vorsprachen in der Gemeindevertretung geäußert.

Die LeSe hat die Errichtung einer Baumaske (1) und einen Bebauungsplan der Aufbaustufe gefordert, damit vor Baubeginn die Auswirkungen des hohen Gebäudes auf die Umgebung sichtbar gemacht und weitere Gestaltungsmöglichkeiten für die Gemeinde geschaffen werden. Beides wurde abgelehnt!

Es wäre nicht schwierig, den Bedenken und Widerständen entgegenzuwirken. Dennoch wird das nicht getan. Obwohl man davon ausgehen darf, dass es auch den Gemeindevertreter*innen schwerfällt, sich das geplante Objekt in seiner „wuchtigen Pracht“ vorzustellen. Es stellt sich also die Frage, mit welchem „besten Wissen und Gewissen“ welche Interessen vertreten wurden, auf welcher Grundlage die Zustimmung zum Bebau- ungsplan und zur Umwidmung mehrheitlich gegeben wurde.

Im Interesse des allgemeinen „Wohles der Gemeinde“ gemäß Gelöbnisformel wäre es wünschenswert, dass die Entscheidungen in der Gemeindevertretung in einer sachbezogenen und offenen Diskussion auf breiter Basis und nicht lediglich von knappen mehrheitlichen Stimmen getroffen werden.

(1) Eine Baumaske ist die Darstellung von Geschoß-, Trauf- und Firsthöhe eines geplanten Gebäudes im Maßstab 1:1 auf seinem Baugrundstück.

Glosse

In der Gemeindevertretung herrscht Einigkeit darüber, dass beim geplanten Schulerweiterungsbau eine zusätzliche Kontrolle (Baukosten, Ausschreibungen) eingeführt werden soll. Die konkrete Umsetzung (Hearing der Bewerber) läuft.

Nun kann man in der SPÖ-Parteizeitung lesen, dass sie als einzige Fraktion für eine begleitende Kontrolle eintritt!