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Der Hofwirt: Für eine bürgerfreundliche Nutzung

Es war das Jahr 2014. Die Gemeinde kaufte und sanierte das Hofwirtgebäude um mehr als 3 Millionen, ohne Klarheit zu haben, wofür das Gebäude gebraucht wird und ob diese Investition im öffentlichen Interesse liegt.

Die damalige Bürgermeisterin bekannte freimütig, dass ein Nutzungskonzept erst nach dem Kauf erstellt werden solle. Das Gebäude wurde bereits dreimal an Gastwirte verpachtet, die jedes Mal nach kurzer Zeit kündigten oder, wie zuletzt, Pleite gingen. (Der erste Pächter trat vom Vertrag zurück, bevor er den Betrieb aufnahm.)

Obwohl augenscheinlich ist, dass ein Gasthausbetrieb in der heutigen Zeit in diesem Haus nicht wirtschaftlich ist, bleibt Bürgermeister Pieringer trotz der neuen Pleite dem Motto treu: „Wir haben zwar kein Konzept, aber dafür halten wir daran fest“. Das Grundproblem liegt darin, dass der Pachtzins vom Betreiber nicht erwirtschaftet werden kann, obwohl er andererseits so niedrig ist, dass die Gemeinde ihre Investitionskosten nie zurückerhalten wird (Bericht des Rechnungshofes).

Es ergibt daher schon aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, das Haus zu verpachten. Wir brauchen kein Wirtshaus, das in regelmäßigen Abständen Pleite geht und damit auch der Gemeinde Verluste bringt.

Wesentlich ist ein ganz anderer Punkt. Das Haus steht seit dem Ankauf durch die Gemeinde im öffentlichen Eigentum, das heißt im Eigentum der Bürger*innen, von deren Steuergeld es finanziert wurde. Es sollte daher auch im Interesse der Öffentlichkeit sinnvoll genutzt werden. Darüber muss die Debatte geführt werden. Unter den Ideen, die bisher eingebracht wurden, finden sich Projekte wie Räumlichkeiten für die Bibliothek (eventuell mit Café-Ecke), Ausstellungen, Bioladen oder Ähnliches, co-working-space, Räumlichkeiten für start-ups speziell für junge Menschen, Semi- narmöglichkeiten, Volkshochschule...

Das Haus sollte ein Ort werden, an dem man sich zwanglos treffen kann.
Die LeSe hat wiederholt beantragt, die Gemeinde möge Nutzungsmöglichkeiten prüfen, die der Bevölkerung zugutekommen. Bgm. Schwaiger hatte sich dieser Debatte entzogen und Bgm. Pieringer setzt diese Linie unbeirrt fort. Wir finden, diese Frage sollte nicht allein vom jeweiligen Bürgermeister entschieden werden, sondern unter Einbeziehung der Bürger*innen. Dafür stehen verschiedene Formate zur Verfügung. Eine relativ einfache Form wäre die Einrichtung eines Bürgerrates auf Basis der Gemeindeordnung. Bürgerräte werden nach einem Zufallsverfahren ausgewählt, um eine konkrete Fragestellung zu diskutieren und darüber einen Bericht an die Gemeindevertretung abzugeben.