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Neue Raumplanung in Seekirchen

Alois Federsel
Alois Federsel Unsere Stadt

Das neue Räumliche Entwicklungskonzept (REK) steht unmittelbar vor Beschlussfassung. Es regelt die zukünftige Flächenwidmung und Verbauung von Seekirchen und wird die wichtigste Weichenstellung in der Raumordnung für die nächsten 10 bis 20 Jahre sein. Grund genug, sich mit den Schwerpunkten der Raumplanung auseinanderzusetzen.

Schwerpunkt Ortszentrum und Vermeidung von Zersiedelung

Seekirchens Baulandreserven übersteigen nach derzeitigem Stand den Bedarf gemäß prognostizierter Bevölkerungsentwicklung. Es ist daher naheliegend, dass weiteres Bauland im Wesentlichen nur mehr in zentraler Lage und damit in der Nähe zu den sozialen und technischen Infrastruktureinrichtungen ausgewiesen werden soll.

Das Ortszentrum von Seekirchen weist auch tatsächlich ein relativ hohes Potenzial für zusätzliche und verdichtete Verbauung auf. Auf den Gründen der Firmen Winklhofer, Doll, Windhager und Asen wird neues Bauland für verdichteten Wohnbau entstehen. Daneben bleibt auch noch genügend Fläche für die Gestaltung eines Stadtparks. Diese Flächen im Gesamtausmaß von annähernd 70.000m2 entsprechen den Kriterien einer konzentrierten Stadtentwicklung. Zusammen mit den bestehenden Baulandreserven übersteigen sie deutlich den Bedarf der nächsten 20-30 Jahre, der mit ca. 600 zusätzlichen Haushalten bis 2033 angenommen wird.

Diese Fakten zeigen, dass keine Notwendigkeit für eine weitere Zersiedlung an Grün- und Randlagen besteht. Deren Nachteile wie Zerstörung der Landschaft, hohe Verkehrsbelastung und fehlende Infrastruktur sollten daher möglichst vermieden werden und nur Arrondierungen in bestehenden Siedlungen zugelassen werden.

Gestaltungsbeirat

Die Verbauung von großen Flächen im Ortszentrum schafft nicht nur Raum für neue Wohnungen und Geschäfte, sie bietet auch eine große Chance für eine moderne und lebenswerte Gestaltung des Ortes. Damit dies auch gelingt, sollte die Planung nicht wie in der Vergangenheit den Bauträgern überlassen werden, die primär an Gewinnen interessiert sind, sondern erfahrenen und kreativen Fachleuten übertragen werden, die auch auf Freiflächen, Verkehrswege und nicht zuletzt auch auf das Ortsbild achten. Das Raumordnungsgesetz bietet darüber hinaus die Möglichkeit, einen unabhängigen Gestaltungsbeirat einzusetzen. Seekirchen hat davon bisher nicht Gebrauch gemacht. Die Größe von Seekirchen und der Umfang der geplanten Baumaßnahmen im Zentrum würden es unserer Meinung nach jedoch rechtfertigen, die Kompetenz eines Gestaltungsbeirates in Anspruch zu nehmen.

Retentionsflächen

Das Hochwasser 2013 hat deutlich vor Augen geführt, wie wichtig Freiflächen entlang der Fischach sind, wo sich das Hochwasser ohne Gefahr für Häuser ausdehnen kann. Das Bewusstsein von der enormen Gefahr, die von Hochwasser ausgeht, scheint leider schon wieder in den Hintergrund zu treten. In einem jüngsten Gutachten von Univ.Prof. Habersack wurde „die Versagung von Bauplatzerklärungen auf Flächen, die für den Hochwasserabfluss und –rückhalt wesentlich sind“, dringend empfohlen (das Gutachten ist auf der LeSe-Homepage www.lese-seekirchen.at nachzulesen). Speziell im Bereich des Seemoos sind die Politik und die Baubehörde gefordert, diese Empfehlung umzusetzen.

Verkehrskonzept

Zu einem modernen Räumlichen Entwicklungskonzept gehört auch ein aktuelles Verkehrskonzept. Seit der Erstellung des so genannten Mobilitätsvertrages, der nur bruchstückhaft umgesetzt wurde, hat der Verkehr zugenommen, neue Wohnungen und Siedlungen wurden gebaut und die Schwerpunkte der Verkehrsplanung in den Ortszentren haben sich vom motorisierten Verkehr hin zu einer stärkeren Berücksichtigung des Rad- und Fußgängerverkehrs verschoben. Die LeSe setzt diesbezüglich große Hoffnungen auf ein Verkehrsgutachten bei Dr. Frey, Technische Universität Wien, das demnächst vorgestellt werden soll.

Nutzungsvereinbarungen mit Grundeigentümern

Politischer Konsens besteht darin, dass Grundstücke grundsätzlich nur mehr dann umgewidmet werden sollen, wenn Vereinbarungen mit den Grundeigentümern zustande kommen, die sicherstellen, dass die Flächen auch tatsächlich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes für eine Verbauung zur Verfügung stehen und dass die Grundstückspreise angemessen und moderat sind. Denn das Ziel der Raumplanung muss letztendlich sein, dass Baugründe finanzierbar und Wohnungen leistbar sind!